Bestatten

Heilig

Tote bestatten ist etwas Heiliges. So kommt es mir vor. So war es in früheren Zeiten, in vielen Kulturen.
Heute schrecken viele davor eher zurück.
Unsere Toten zu bestatten ist - am anderen Ende des Lebens - wie das Willkommenheissen bei der Geburt.
Es berühren sich Zeit und Ewigkeit.

Grundsätzlich

Ein verstorbener Mensch muss bestattet werden.
In der Schweiz gilt eine gesetzliche “Warte”-Frist von 48 Stunden.
Es gibt zwei Möglichkeiten zu bestatten: Die sogenannte “Erdbestattung” oder die sogenannte “Feuerbestattung”.

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem einfachen Holzsarg in die Erde gesenkt. Dies ist (in der Schweiz) nur auf einem Friedhof gestattet.
Bei der Feuerbestattung, bei uns besser bekannt als Kremation oder Einäscherung, wird der Sarg nicht der Erde, sondern dem Feuer übergeben und verbrannt. Die Urne muss (in der Schweiz) nicht zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Ob ein verstorbener Mensch erdbestattet oder kremiert werden soll, ist eine erste Entscheidung, die Angehörige treffen müssen. Sie beeinflusst das weitere Vorgehen, die weiteren Fristen und Orte.

Einmalig und kostbar

Die Zeit zwischen Tod und Bestattung ist eine kostbare und einmalige Zeit.
Vieles eilt nicht mehr. Anderes ist nur in dieser besonderen Zeit möglich und darum einmalig.
Diese Zeit bewusst zu gestalten, sich in dieser Zeit Raum zu lassen, sich und das besondere dieser Tage nicht zu übergehen - das ist oft sehr sehr tröstlich.
Gern zeige ich Ihnen Möglichkeiten, die für Sie hilfreich sein können und leite Sie an, dort, wo Sie unsicher sind.

Meldepflichtig

Alles Formelle kann warten. Nur die Meldung des Todesfalls auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes hat innerhalb von 2 Arbeitstagen zu geschehen. Das übernehme ich gern für Sie.

Aufbahren

Aus der Mode geraten …

Einen verstorbenen Menschen aufzubahren, ist aus der Mode geraten. “Wir wollen ihn so in Erinnerung behalten, wie er gelebt hat”, wird gesagt. Oder: “Wir haben schon Abschied genommen.” Oder: “Sie wollte nicht ausgestellt werden.” Die Menschen werden dann in den Sarg gebettet, ins Krematorium gefahren, dort abgestellt und kremiert.

Aufbahren heisst nicht “ausstellen”. Aufbahren heisst: Zeit lassen. Dem toten Körper Zeit lassen, “ganz” zu sterben. Der Seele des Verstorbenen Zeit lassen, von der einen in eine andere Dimension zu gehen. Den Angehörigen Zeit lassen, den Tod zu realisieren, sich von diesem körperlichen Hiersein zu verabschieden. Den Sarg schön herzurichten. Am Sarg noch zu sitzen, innere Zwiesprache zu pflegen. Zu weinen, zu sein, zu reden, zu erzählen, zu fragen … und wahrzunehmen: er, sie, ist gestorben. Die Veränderung zu sehen und langsam bereit zu werden, ihn, sie gehen zu lassen.

Auch weniger nahestehende Menschen haben manchmal noch das Bedürfnis, sich am Sarg zu verabschieden: Kollegen, ehemalige Schulfreunde, Nachbarn. Es hat etwas wertschätzendes, etwas berührendes. Allermeistens steht nicht der Gwunder im Vordergrund, sondern ein Herzensbedürfnis. Wenn man das nicht kann, fehlt etwas. Es fehlt der Seele ein wichtiger Schritt.

… und doch so tröstlich

Aufbahren ist aus der Mode geraten. Man will “es sich nicht zumuten”. Oft muss ich dafür ein wenig werben. Noch nie aber habe ich erlebt, dass es Angehörige bedauert haben. Ganz oft erlebe ich, dass in diesem Tun, diesem Sein, dieser Zeit noch viel möglich wurde. Berührendes, Heilendes, Wertvolles - das letztlich tröstlich ist. Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass es eine gute natürliche Trauer unterstützt, und Angehörige sich danach “gut” fühlen, irgendwie getrost sind … und beschenkt.

Die Zeit des Aufbahrens zu vermeiden heisst, sich selber um eine wertvolle Erfahrung bringen.

Beerdigen und beisetzen

Erde oder Feuer?

In der Schweiz kennen wir zwei Bestattungsarten:
Wir bestatten in die Erde - dem sagen wir Erdbestattung.
Oder wir bestatten ins Feuer - dem sagt man Feuerbestattung, gebräuchlicher bei uns: Kremation, Einäscherung.

Für Angehörige ist es eine der ersten Fragen, die sie entscheiden müssen: soll es eine Erdbestattung geben oder eine Kremation. Es ist gut, wenn wir in unseren Familien rechtzeitig und immer mal wieder miteinader über diese Frage reden.

Für die Erdbestattung gilt die Friedhofpflicht. Einen Sarg darf man nur auf einem Friedhof beisetzen.
Für Urnen gilt in der Schweiz keine Beisetzungspflicht. Die Bestattung hat ja im Feuer stattgefunden.
Mit der Asche der verstorbenen Person, resp. mit ihrer Urne, können die Angehörigen machen, was sie wollen.
Die Asche darf in der Schweiz der Natur zurückgegeben werden.

Welches Grab?

Welches Grab, welche Grab-Art man für einen lieben Nächsten wählen möchte, hängt von vielen Faktoren ab. Welche Grabarten überhaupt zur Verfügung stehen - und wie diese aussehen, hängt vom Friedhof ab. Das Bestattungswesen ist in der Schweiz auf Gemeindeebene geregelt. Darum hat jeder Friedhof sein eigenes Reglement, seine eigenen Preise, seine eigene Grabgestaltung.

Die Bedürfnisse der Menschen und die Beisetzungkultur haben sich in den letzten Jahren enorm verändert. Schneller als das vielerorts in den Friedhofgestaltungen und -Regelwerken Niederschlag finden konnte. Es lohnt sich darum, vor einer Entscheidung über den entsprechenden Friedhof zu spazieren, ihn genau anzuschauen, zu spüren, sich ein Bild zu machen, abzuwägen, darüber zu schlafen - und erst dann zu entscheiden. Die Bedürfnisse und Prioritäten, aber auch Geschmack, Vorlieben und Sichtweisen sind individuell und unterschiedlich.

Auch die Preise sind es. Die Friedhof- und Gebührenreglemente sind in der Regel auf der Website der Einwohnergemeinde zu finden.