Als Bestattungsdienst leben - begleiten - bestatten in der Region Fraubrunnen, Utzenstorf, Unteres Emmental, möchten wir Ihnen in dieser schweren Zeit unser tiefstes Mitgefühl aussprechen. Sie sind nicht allein, wir stehen Ihnen bei.

Ein Todesfall stellt oft eine große Veränderung dar, die mit vielen organisatorischen Herausforderungen verbunden ist. Um Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite zu stehen, haben wir die ersten Schritte für Sie in einer klaren Übersicht zusammengefasst.

 Arzt / Polizei benachrichtigen

  • Stirbt eine Person im häuslichen Umfeld, wenden Sie sich an einen Arzt, Hausarzt oder die Notrufnummer 144, sie werden die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

  • In einem Spital, Alters- oder Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung stellt der betreuende Arzt bzw. die betreuende Ärztin die ärztliche Todesbescheinigung aus.

  • Im Falle eines nicht natürlichen Todes, wie etwa durch Unfall, Suizid, Exit, Dignitas oder ein Tötungsdelikt bzw. bei Verdacht auf ein solches, ist die Polizei unter der Notrufnummer 117 zu informieren.

  • Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet Staatsanwalt und Amtsarzt auf.

 Bestattungsunternehmen aufbieten

  • Wenden Sie sich vertrauensvoll an ein Bestattungsdienst Ihrer Wahl, damit die Überführung der verstorbenen Person organisiert werden kann. Das beauftragte Bestattungsunternehmen wird sich um alle notwendigen Schritte kümmern.

  • Unser Bestattungsdienst leben - begleiten - bestatten, ist Ihnen daher in allen Belangen im Grossraum Bern und Umgebung sehr gerne behilflich.  

 Umfeld Informieren

  • Die Überbringung einer Todesnachricht gehört zweifellos zu den schwersten Aufgaben im Moment des Abschieds.

  • Je nach Situation kann es angebracht sein, diese Nachricht persönlich zu überbringen, da sie für die Angehörigen häufig von großer emotionaler Bedeutung ist.

  • Wenn es Ihnen schwerfällt, andere zu benachrichtigen, scheuen Sie sich nicht, Freunde oder Verwandte um Unterstützung zu bitten. Gemeinsam fällt es oft leichter, diese schwierige Aufgabe zu bewältigen.

  • Auch der Arbeitgeber, Vereine, Geschäftspartner und andere Personen aus dem Umfeld der verstorbenen Person sollten benachrichtigt werden.

  • Im nächsten Schritt ist es wichtig, auch die Krankenkasse, Versicherungen, die Gemeinde, die Liegenschaftsverwaltung sowie weitere Stellen und Behördengänge zu benachrichtigen und zu erledigen.

Notrufe

Sanität: 144
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Europäischer Notruf: 112

Gut zu wissen